• Jahresabschlusserstellung fakultativ mit Anhang, Lagebericht • Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen (u. a. zur Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer) • Einspruchsverfahren und andere Rechtsbehelfsverfahren • Steuergestaltungsberatung von Privatpersonen • Steuerliche Beratung und Gestaltungsplanung bei der Planung von Vermögens Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und Schenkung sowie im Erbfall